zur Identifizierung
und zum Umbau
von motorisierten
"Simson"-Zweiradfahrzeugen
Mit 15 Bildern und 11 Zeichnungen
VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk
Ernst Thälmann Suhl
IFA-Kombinat für Zweiradfahrzeuge
DDR - 60 Suhl
Der Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk Ernst Thälmann Suhl produziert seit 1951
motorisierte Zweiräder. Nachfolgend das Fertigungsprogramm einschließlich
der Fertigungszeiträume und verwendeten Nummernbereiche für Fahrgestell
bzw. Motor
Typ | gefertigt von-bis |
Fahrgestell-Nr. zwischen |
Motor-Nr. zwischen |
---|---|---|---|
Motorrad Simson 425 (Foto siehe Anlage) |
1951 - 1960 | 000.001 |
000.001 und 127.867 |
Motorrad Simson 425 S (Foto siehe Anlage) |
1955 - 1962 | 150.000 und 234.746 |
150.000 und 234.746 |
Simson Moped SR 1 (Foto siehe Anlage) |
1955 - 1957 | 000.001 und 151.657 |
000.001 und 1.133.318 |
Simson Moped SR 2 |
1957 - 1959 | 200.00 und 589.773 |
|
Simson Moped SR 2 E (Foto siehe Anlage) |
1960 - 1964 | 589.774 und 1.106.432 |
|
Simson Kleinroller KR 50 (Foto siehe Anlage) |
1959 - 1964 | 000.001 und 164.299 |
000.001 und 171.481 |
Simson Moped SR 4-1 P (Foto siehe Anlage) |
1964 | 2.000.000 und 2.089.880 |
2.000.000 und 2.499.999 |
Simson Mokick SR 4-1 K |
1964 - 1966 | 200.000 und 999.999 |
|
Simson Mokick SR 4-2 | 1964 - 1967 | 3.000.000 und 3.068.070 |
1.000.000 und 1.141.498 |
Simson Mokick SR 4-2/1 |
1968 - 1975 | 3.068.071 und 3.533.231 |
1.141.499 und 1.899.680 |
Simson Mokick SR 4-3 (Foto siehe Anlage) |
1966-1972 | 3.500.000 und 3.583.980 |
2.000.000 und 2.080.690 |
Simson Kleinroller KR 51 Fuß- und Handschaltung |
1964 - 1967 | 200.000 und 343.320 |
Handschalt. Fußschalt. 200.000 1.000.000 und und 277.545 1.141.498 |
Simson Kleinroller KR 51/1 (Foto siehe Anlage) |
1968 - | 343.321 vorges. bis 1.999.999 |
Handschalt. Fußschalt. 277.546 1.141.499 vorges. vorges. bis bis 999.999 1.999.999 |
Simson Kleinroller KR 51/1 S (Foto siehe Anlage) |
1968 - | 378.881 vorges. bis 1.999.999 |
- 500.000 vorges. bis 999.999 |
Simson Kleinroller KR 51/1 K | 1974 - | 621.351 vorges. bis 1.999.999 |
- 500.000 vorges. bis 999.999 |
Simson Mofa SL 1 (starre Vordergabel) |
1970 - 1971 | 4.000.000 und 4.038.405 |
3.500.000 und 3.561.250 |
Simson Mofa SL 1 S
|
1971 - 1972 | 4.038.501 und 4.062.169 |
3.537.861 und 3.561.250 vorges. bis 3.999.999 |
Somsin Mokick SR 4-4 (Foto siehe Anlage) |
1971 - 1975 | 3.650.000 und 3.729.471 |
2.150.000 und 2.228.760 |
Simson Kleinkraftrad "S 50 B und N" (Foto siehe Anlage) |
1975 - | 4.100.000 vorges. bis - |
2.500.000 und 3.494.999 |
Simson GS 50 |
1964 - 1966 1967 - | 3.495.001 vorges. bis 3.496.999 |
3.495.001 vorges. bis 3.496.999 |
Simson GS 75 Simson GS 75 -1 |
1964 - 1966 1967 - | 3.497.000 vorges. bis 3.499.999 |
3.497.000 vorges. bis 3.499.999 |
Außerdem wurden für Simson Geländesportmaschinen vom Typ GS 50 und GS 75
in den Jahren 1963/64 Nummernbereiche 1.003.001 - 1.003.030
1.095.401 - 1.095.450
verwendet.
SR 4-1 P | - Simson Moped "Spatz" |
SR 4-1 K | - Simson Moped "Spatz" ausgerüstet mit Kickstartermotor "Soemtron" Sömmerda |
SR 4-1 S K | - Simson Moped "Spatz" ausgerüstet mit Simson Kickstarter-Motor |
SR 4-2 | - Simson Mokick "Star" |
SR 4-2/1 | - Simson Mokick "Star" verbesserter Drehmoment |
SR 4-3 | - Simson Mokrad "Sperber" |
Mofa SL 1 | - Simson "mofa" starre Vordergabel |
Mofa SL 1 S | - Simson "mofa" - Sonderausführung mit gefederter Vordergabel |
SR 4-4 | Simson Mokick "Habicht" |
KR 51 F | Simson Kleinroller " Schwalbe" |
KR 51 | Simson Kleinroller " Schwalbe" Handschaltung |
KR 51/1 F | Simson Kleinroller " Schwalbe" Fußschaltung, verbesserter Drehmoment |
KR 51/1 | Simson Kleinroller " Schwalbe" Handschaltung, verbessertes Drehmoment |
KR 51/1 S | Simson Kleinroller " Schwalbe" |
KR 51/1 K | Simson Kleinroller " Schwalbe" Komfort, verlängerte Sitzbank, |
S 50 N | Simson Kleinkraftrad, Normalausführung |
S 50 B | Simson Kleinkraftrad mit Blinkleuchten |
M | - Motor |
Sö | - Sömmerda-Motor |
5 | - 50 ccm |
1,2,3,4 | - 1-2-3- bzw 4-Gang-Getriebe |
1 | - Motor mit verbessertem Drehmoment |
K | - Kickstarter |
F | - Fußschaltung |
P | - Pedalantrieb |
H | - Handschaltung |
L | - Lüfter |
A | - Kupplungsautomatik |
R | - Roller |
l1 | Motor mit verbessertem Drehmoment und weiteren |
/2 | Ausführungsvariante für "S50" - Typenreihe |
Beispiel
Fahrzeugtyp | Motortyp | Vergasertyp | Antriebskettenrad (Sekundärantrieb) |
---|---|---|---|
SR 4-1 P | Sö 4-1 P | NKJ 134-1 | 17 Zähne |
SR 4-1 K | Sö 4-1 K | NKJ 134-1 | 17 Zähne |
SR 4-1 SK | M 52 KH | NKJ 134-3 | 16 Zähne |
SR 4-2 | M 53 KF | NKJ 153-6 16 N1-1 |
14 Zähne |
SR 4-2 /1 (drehmoment-gesteigert) |
M 53/1 KF | 16 N 1-6 | 14 Zähne |
SR 4-3 | M 54 KF | 16 N 1-3 | 14 Zähne |
Mofa SL 1 | M 51 A | 11 N 1-1 | - |
Mofa SL 1 S | M 51 A | 11 N 1-1 | - |
SR 4-4 | M 54 /11 KFL | 16 N 1-6 16 N 1-1 |
13 Zähne |
KR 51 F | M 53 KFR | NKJ 153-5 |
14 Zähne |
KR 51 | M 53 KH | NKJ 153-5 16 N 1-1 |
14 Zähne |
KR 51/1 F (drehmoment-gesteigert) |
M 53/1 KFR | 16 N 1-5 | 14 Zähne |
KR 51/1 (drehmoment-gesteigert) |
M 53/1 KH | 16 N 1-5 | 14 Zähne |
KR 51/1 S |
M 53 / 11 AR | 16 N 1-5 | 13 Zähne |
KR 51/1 K (drehmoment-gesteigert ) |
M 53/1 KFR | 16 N 1-5 | 14 Zähne |
S 50 N und B | M 53/2 KF | 16 N 1-8 | 14 Zähne |
Grundlage für den Um- und Aufbau von Kraftfahrzeugen ist das Gestzblatt II Nr 38 S. 253, die Bestimmung über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge, deren Anhängerfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile der STVZO §§ 33-36 sowie
die Ausnahmen von den Bestimmungen über den Bau von Kleinkrafträdern der StVZO § 88.
Nachfolgend sid die zulässigen Umbaumöglichkeiten für die einzelnen Simson Fahrzeuge aufgeführt.
Alle anderen Umbauten, auch solche mit Hilfe von typfremden Teilen werden in Übereinstimmung mit dem Ministerium des Innern, der KTA-Leistelle Dresden, den Organen der Verkehrspolizei und uns als Herstellerwerk grundsätzlich abgelehnt.
Dies soll dazu beitragen, unkontrollierbaren Veränderungen vorzubeugen und zweckentfremdeter und unökonomischer Verwendung von Erstazteilen entgegenzuwirken.
Die in Übereinstimmung mit der KTA und den Organen der Verkehrspolizei nachfolgend aufgeführten zulässigen Veränderungen sind zur Erteilung einer Betriebserlaubnis dem jeweiligen Kraftfahrzeugsachverständigen der VP bekanntzugeben.
Teile und Aggregate, welche für den Umbau, wie in diesen Hinweisen angegeben, Verwendung finden werden nicht durch Ersatzteile-Vertrieb unseres Werkes den am Umbau Interessierten zur Verfügung gestellt. Diese sind ausschließlich in eigener Verantwortung über den Fachhandel zu beziehen.
Unter Beachtung der sonstigen Hinweise Pkt. 21 sind folgende Typänderungen zulässig:
1.1. Einbau des Schalldämpfers vom Motorrad ES 125 / 150
1.2. Anbau Rückblickspiegel rechts, siehe Pkt. 21.3.
1.3. Umbau Lenker, siehe Pkt 21.15
2.1. Einbau des Schalldämpfers vom Motorrad ES 125 / 150
2.2. Anbau Rückblickspiegel rechts, siehe Pkt. 21.3.
2.3. Umbau Lenker, siehe Pkt 21.15
3.1. Einbau des SR2 E-Motors, jedoch mit Antriebskettenrad Z=14 versehen
3.2. Einbau der Hinterradfederung vom SR 2 E
3.3. Einbau der Vollnabenbremse Durchmesser 90mm vom SR 2 E
3.4. Einbau des Prägelenkers vom SR 4-1
3.5. Anbau eines typgeprüften Kindersitzes, jedoch erst ab Fahrgestell Nr. 60 000
3.6. Anbau Rückblickspiegel rechts, siehe Pkt 21.3
4.1. Einbau der kompletten Vordergabel, einschließlich Vorderradschwinge vom Typ SR 2E
4.2. Einbau der Hinterradfederung vom Typ SR 2 E
4.3. Einbau des Schwunglichtmagnetzünders 6V /33 W vom SR 4-1
4.4. Einbau des Prägelagers vom SR 4-1
4.5. Anbau einer typgeprüften Anhängerkupplung am Rahmenrohr oder an der Sattelstütze
4.6. Anbau eines typgeprüften Kindersitzes
4.7. Anbau eines Beinschutzbleches
4.8. Anbau Rückblickspiegel rechts siehe Pkt. 21.3.
Alle unter Pkt. 4.3. - 4.8. aufgeführten Veränderungen
6.1. Einbau reibungsgedämpfter Federbeine für Hinterradfederung
6.2. Einbau des Schwunglichtmagnetzünders 6 V/33 W vom SR 4-1
6.3. Verlegung der Fußbremsanlage auf die linke Fahrzeugseite für Versehrte
6.4. Anbau einer tygeprüften Anhängerkupplung an den oberen Befestigungsschrauben für Gepäckträger
6.5. Anbau eines typgeprüften Kindersitzes
6.6. Anbau Rückblickspiegel rechts siehe Pkt. 21.3.
7.1. Umbau der Fußbremsanlage auf außenliegenden Bremshebel am Bremsschild
7.2. Anbau eines typgeprüften Kindersitzes
7.3. Anbau eines Beinschutzbleches
7.4. Anbau eines typgeprüftem Kindersitzes
7.5. Anbau Rückblickspiegel rechts siehe Pkt. 21.3.
8.1. Einbau des Simson Motors M 52 KH und alle unter Pkt. 7.1. -7.5. aufgeführten Veränderungen
alle unter Pkt. 7.1. -7.5. aufgeführten Veränderungen
10.1. Einbau hydraulisch gedämpfter, an Simson-Kleinfahrzeugen Verwendung findender Federbeine für beide Radfederungen
10.2. Anbau der verlängerten Simson Doppelsitzbank (625 mm).
10.3. Einbau des Schwunglichprimärzünders 6 V / 43 W mit außenliegender Zündspule in Verbindung mit 25 W Scheinwerfereinsatz
10.4. Umbau von Fuß- auf Handschaltung
10.5. Einbau des Motors M 54 11 KFL (SR 4-4) unter Verwendung des Antriebkettenrades 13 Zähne
10.6. Umbau der Fußbremsanlage auf außenliegenden Bremshebl
10.7. Einbau des Rahmens vom SR 4-4 "Habicht" oder SR 4-3 "Sperber"
Beim Einbau des Rahmens vom SR 4-3 "Sperber" muß das überstehende Teil des Ansaugrohres beseitigt werden
10.8. Anbau eines Beinschutzbleches
10.9. Anbau eines typgeprüften Kindersitzes
10.10. Anbau eines typgeprüftem Kindersitzes
10.11. Anbau Rückblickspiegel rechts siehe Pkt. 21.3.
10.12. Umbau Lenker siehe Pkt. 21.15
10.13 Umbau Auspuffanlage siehe Pkt 21.5
10.14 Anbau 4 Leuchten Blinkanlage siehe Pkt. 21.14
11.1. Umbau der Fußbremsanlage auf außenliegenden Bremshebel
11.2. Anbau Rückblickspiegel rechts, siehe Pkt. 21.3.
11.3. Umbau Lenker, siehe Pkt. 21.15.
11.4. Umbau Auspuffanlage siehe Pkt. 21.5.
11.5. Anbau 4-Leuchten Blinkanlage, siehe Pkt. 21.14
11.6. Anbau eines Beinschutzbleches
11.7. Anbau einer typgeprüften Anhängerkupplung
11.8. Anbau eines typgeprüften Kindersitzes
12.1. Anbau eines typgeprüften Kindersites
12.2. Anbau eines Beinschutzbleches
12.3. Anbau einer typgeprüften Anhängerkupplung
12.4. Umbau der Fußbremsanlage auf außenliegenden Bremshebel am Bremsschild
12.5.
Einbau des Motors M 53/1 KF (SR4-2/1) unter Verwendung der kom-
pletten elektrischen Anlage vom SR 4-4 bzw. Umrüstungauf 15 W-
Scheinwerfereinsatz
12.6. Anbau Rückblickspiegel rechts, siehe Pkt. 21.3.
12.7 Umbau Lenker, siehe Pkt. 21.15.
12.8. Umbau Auspuffanlage siehe Pkt. 21.5.
12.9. Anbau 4-Leuchten Blinkanlage, siehe Pkt. 21.14
12.10. Einbau des Rahmens vom SR 4-3 "Sperber" nach Entfernung des über-
stehenden Teiles des Ansaugrohres.
14.1. Umbau des Motors M 53/1 KFR auf Handschaltung
14.2. Umbau des Motors M 53/1 KFR auf Kupplungsautomatik unter Verwendung des Antriebskettenrades 13 Zähne
14.3. Einbau des Motors M 53/11 AR und M 54/11 KFL unter Verwendung des Antriebskettenrades 13 Zähne und des Vergasers 16 N 1-5
14.4. Umbau der Fußbremsanlage auf außenliegenden Bremshebel am Bremsschild
14.5. Einbau hydraulisch gedämpfter, an Simson-Kleinfahrzeugen Verwendung findender Federbeine für beide Radfederungen
14.6. Anbau der verlängerten Simson-Doppelsitzbank (625 mal), Platzverhält- nisse für Kindersitz werden dabei eingeengt
14.7. Einbau des Schwunglichtprimärzünders 6 V 43 W Mit außertliegender Zündspule in Verbindung Mit 25 WScheinwerfereinsatz
14.8. Anbau eines typgeprüften Kindersitzes
14.9. Anbau einer typgeprüften Anhängerkupplung
14.10. Anbau Rückblickspiegel rechts, siehe Pkt. 21.1.
14.11. Umbau Lenker, siehe Pkt. 21.15.
14.12. Anbau 4-Leuchtert-Blinkanlage, siehe Pkt. 21.14.
15.1. Umbau der Kupplungsautomatik des Motors M 53/11 AR auf Handbetätigung
15.2.
Einbau des Motors M 53/1 KFR und M 53/1 KH unter Verwendung des Antriebskettenrades 14 Zähne und des Vergasers 16 N 1-5.
Der Motor M 54/11 KFL darf nur unter Verwendung des Antriebskettenrades 13 Zähne und des Vergasers 16 N 1-5 eingebaut werden.
15.3. Umbau der Fußbrernsanlage auf außenlicgenden Bremslichel am Brems schild sowie alle unter Pkt. 14.8.-14.12. aufgeführten Veränderungen
16.1. Einbau des Motors M 53/11 AR und M 54/11 KFL unter Verwendung des Antriebskettenrades 13 Zähne und des Vergasers 16 N 1-5
16.2. Umbau von Fuß- auf Handschaltung.
Umbau des Motors 53/1 KFR auf Kupplungsautomatik unter Verwendung des Antriebskettenrades
13 Zähne sowie alle unter Pkt. 14.7.-14.12. aufgeführten Veränderungen
17.1. Umbau auf gefederte Vordergabel unter Verwendung der Origi nalersatzteile
17.2. Anbau des Gepäckträgers vom Simson-Mota SL 1 S über dem Vorderrad
17.3. Anbau des Schalldämpfers vom SR 4-1 unter Verwendung eines geeigneten Reduzierstückes
17.4. Anbau eines typgeprüften Kindersitzes
17.5. Anbau einer typgeprüften Anhängerkupplung
17.6. Anbau Rückblickspiegel rechts, siehe Pkt. 21.3.
Unter Pkt. 17.3.-17.6. aufgeführte Veränderungen
19.1. Anbau eines Beinschutzbleches
19.2. Anbau einer typgeprüften Anhängerkupplung
19.3. Anbau eines tygeprüften Kindersitzes
19.4. Umbau Lenker, siehe Pkt. 21.15.
19.5. Anbau Rückblickspiegel rechts, siehe Pkt. 21.3.
19.6. Einbau eines Schwunglichtprimärzünders mit außenliegender Zündspule und Umrüstung des Scheinwerfers auf 25 W-Biluxlampe
19.7. Umbau Auspuffanlage, siehe Pkt. 21.5.
20.1. Umbau der Sozius-Fußrasten an den Stützstreben nur mit Simson-Originalersatzteile
20.2. Anbau der 4-Leuchten-Blinkanlage vom "S 5o B" sowie alle unter Pkt. 19.1.-19.7. aufgeführten Veränderungen
Zusätzlich zu den unter Punkt 1-20 aufgeführten Einzelheiten sind folgende für alle Fahrzeugtypen zutreffende Festlegungen zu beachten:
21.1.Übersetzungsänderungen sind nur in der Sekundärübersetzung zulässig und zwar nur dann, wenn dadurch eine Geschwindigkeitsreduzierung
(Erhöhung der Steigfähigkeit) erreicht wird.
21.2. Veränderungen an der Ansauganlage sind nicht statthaft, da die Gemischbildung ungünstig beeinflußt wird und Motorschäden entstehen können (Umweltschutz)
21.3. Für alle Fahrzeugtypen können zusätzlich noch rechts Rückblickspiegel angebracht werden.
21.4. Fahrwerksänderungen außer den aufgeführten sind grundsätzlich verboten.
21.5. Unter Beachtung der StVZO § 52 kann die Auspuffanlage der Fahrzeugtypen "Star", "Sperber", "Habicht", "S 50 B und N" seitlich hochgezogen werden.
Dabei ist u. a. zu berücksichtigen:
- Auspuffrohre dürfen nicht über die seitliche Begrenzung des Fahrzeuges hinausragen
- der Schalldämpfer muß bis zum Fahrzeugende führen
- die Öffnung der Schalldämpfer darf höchstens 75 cm über der Fahrbahn liegen
- Schalldämpfer muß für Fahrer und Beifahrer mit einem Wärmegitter versehen sein
Veränderungen am Schalldämpfer selbst (entfernen von Prallblechen usw.) sind nicht statthaft.
Die Krümmerlänge darf nicht verkürzt werden.
Die gestreckte Krümmerlänge muß betragen bei:
- SR 4-2/1 mindestens 360 mm
- SR 4-3 mindestens 310 mm
- SR 4-4 mindestens 360 mm
- S 50 mindestens 360 mm
21.6. Änderungen an den Motoren, wie Steuerzeitenkorrekturen, Erhöhung der Verdichtung, Anbau anderer Vergaser mit größerem Durchlaß usw. sind nicht zulässig.
21.7. Die typgeprüften Kindersitze die an Simson-Kleinkrafträder montiert werden können, wurden vom Werk erprobt und auch von der KTA und vom Medizinischen Dienst des Verkehrswesens der DDR freigegeben.
Die Anbringung des Kindersitzes hat nach den vom Hersteller mitgelieferten technischen Unterlagen zu erfolgen. Bei Mitführung eines Kindes darf keine Überschreitung der im Typgutachten angegebenen Gesamtmasse des Fahrzeuges eintreten.
Höchstalter des Kindes 7 Jahre!
21.8. Alle Simson-Fahrzeugtypen sind für Anhängerbetrieb zugelassen.
Der Anschluß der Anhängerkupplung am Fahrzeug und des Kupplungsstückes am Hänger muß entsprechend den vom Hersteller
mitgelieferten technischen Unterlagen erfolgen. Die zulässige Anhängergesamtmasse darf 60 kg nicht überschreiten.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Anhängerbetrieb ist 40 km/h
21.9. jede technische Änderung am Fahrzeug, auch Umlackierungen, sind der zuständigen Zulassungsstelle der VP innerhalb von 10 Tagen zu melden.
21.10. Aus Schäden, die aus technischen Veränderungen an Fahrzeugen resultieren, können keine Forderungen an das Herstellerwerk abgeleitet werden.
21.11. Ein Anbau von zusätzlichen Leuchten ist nicht zulässig, weil dadurch die Bordspannung herabgesetzt wird und die vorgeschriebenen Lichtwerte zur Verkehrssicherhüft nicht erreicht werden.
21.12. Die Schweißarbeiten an Fahrzeugen beschränken sich aus technischen Gründen nur auf nachfolgend genannte Arbeiten, zu welchen wir auch eine Aufstellung der erforderlichen Voraussetzung geben.
Fahrzeugtyp | Schadensart | Mögliche Schweißverfahren | Zusatzwerkstoff | Qualifikation |
---|---|---|---|---|
SR 4-1 2/3/4 KR 51 |
Batteriekasten eingerissen |
Gas | MbK 10 oder 9 Mn Ni 4 |
Grundprüfung für Gassehweißung |
Schweißnaht am Batteriekasten Eingerissen | CO 2 | 10 Mn Si 8 | Grundprüfung CO2 | |
E | Ti VIII S | Grundprüfung E | ||
SR 4-1/2 | Ausleger für Auspuffaufhängung am Rahmen gelöst | CO 2 | 10 Mn Si 8 | SG (CO2) B 1a |
E | Ti VIII S | E-B 1a | ||
SR 4-1 /2/3/4 | Fußrastenträger defekt (auswechseln) |
Gas | MbK 10 | G-R 1a |
CO 2 | 10 Mn Si 8 | SG (CO2) B 1a | ||
E | Ti VIII S | E-B 1a |
Die ersten beiden der aufgeführten Arbeiten können ausgeführt werden, wenn die genannten Voraussetzungen gegeben sind. Sowohl das Anschweißen des Auslegers für die Auspuffbefestigung als auch das Auswechseln des Fußrastenträgers hingegen sind Arbeiten der Ausführungsklasse II, die lt. Anordnung vom 27. 7. 1964, GBI. III, Seite 397, nur von zugelassenen Schweißbetrieben der Ausführungsklasse II bzw. von Schweißbetrieben, die von zugelassenen Betrieben der Ausführungsklasse II überwacht werden, ausgeführt werden dürfen.
21.13. Eine Veränderung des Vorderradschutzbleches der Typen SR 4-2/1, SR 4-3, SR 4-4 ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Beibehaltung des Original-Schwingenträgers
- Verwendung eines Kotflügelprofils, das einen für die Fahrsicherheit unumgänglichen Mindestschmutzschutz gewährleistet
- Verwendung einer Befestigungsart, die eine stabile und flatterfreie Befestigung des Schutzbleches gewährleistet
- Nichtvorhandensein von scharfen Kanten
Eine Veränderung des Hinterradschutzbleches lehnen wir bei Benutzung des Gepäckträgers aus konstruktiven Gründen ab.
21.14. Eine Anbringung der "S 50 4-Leuchtenblinkanlage ist unter Verwendung des Blinkgebers 2X21 W Kenn-Nr. 8581.19 und
des Schmelzeinsatzes 8 TGL 11 135
für die Fahrzeugtypen "Star", "Sperber", "Habicht" und KR 51-Typenreihe unter Beachtung der StVZO § 62 zulässig
Es wird aber darauf hingewiesen, daß nach Anbau dieser Blinkanlage mit höherer Stromaufnahme je nach Häufigkeit der Betätigung ein Nachladen des Sammlers an fremder Stromquelle nötig werden kann. Der Ladestrom ist nur auf die Stromentnahme der Lenker-Blinkleuchten (1 x 18 W) abgestimmt.
Das Mokick S 50 N" kann auf 4-Leuchtenblinkanlage unter Verwendung der Originalbauteile des "S 50 B" nachgerüstet werden.
21.15. Der Anbau von handelsüblichen Rohrlenkern (typgeprüfte Hoch- bzw. Flachlenker) mit einer Mindestwanddicke von 2 mm ist mit Hilfe des Klemmstückes, siehe Anlage Nr. 12, an den Simson-Fahrzeugtypen SR 4-2/1, SR 4-4, SR 4-3 und der KR 51-Typenreihe gestattet.
Beim Anbau solcher Lenker an den Fahrzeugtyp S 50" ist die sehenmäßige Befestigungsart beizubehalten.
Es ist ebenso zulässig, handelsübliche Rohrlenker mit einem Außendurchmesser von 22 mm und einer Mindestwanddicke von 2 mm in den Simson-Motorrädern 425/425 S anzubauen.
Generell ist beim Anbau von artfremden Lenkern darauf züi achten, daß der volle Lenkereinschlag garantiert ist.
Anlage 1 Übersicht der Simson-Fahrzeugtypen
Anlage 2 Einbauzeichnung des Motors M 52 KH
Anlage 3 Einbauzeichnung des Motors M 53/1 KH
Anlage 4 Einbauzeichnung des Motors M 53/1 KF
Anlage 5 Einbauzeichnung des Motors M 54 KF
Anlage 6 Einbauzeichnung des Motors M 54/11 KFL
Anlage 7 Einbauzeichnung des Motors M 53/11 AR
Anlage 8 Einbauzeichnung des Motors M 51 A
Anlage 9 Einbauzeichnung des Motors M 53/2 KF
Anlage 10 Funktionsskizze, Schalldämpfer für Moped SR 2, SR 2 E, SR 4-1, Mokick SR 4-1, Kleinroller KR 50
Anlage 11 Funktionsskizze, Schalldämpfer für Mokick SR 4-2/1 und SR 4-4 Mokrad SR 4-3 Kleinroller KR 51 /1 KR 51/1 F, KR 51.,1 S, KR 51/1 K
Mokick S 50 N, S 50 B, S 50 L.
Anlage 12 Zeichnung Klemmstück für Rohrlenker für SR 4-2/1 SR 4-3, SR 4-4 und KR 51/1 Typenreihe