hallo,
wer kennt sich mit der gesetzeslage bei oldtimer motorädern aus,die original ein kennzeichen auf dem vorderradkotflügel hatten?
ich habe mir eine jawa hergerichtet bj.55 und da sind die halterungen für die kenzeichentafel auf dem kotflügel dran.
aber mir geht es darum das ich wie eine art typ-schild auf dem vorderen kotflügel anbringen will.
die maschine wird auf jeden fall wieder zugelassen und auch gefahren werden.
hoffe jemand weiß was dazu.
mfg max